Frauenbewegungen und Frauenpolitik

Die hier angeführten Informationen entstammen den Forschungsergebnissen von u.a. Gabriella Hauch und sind ihrem Buch „Frauen bewegen Politik. Österreich 1848-1938“ sowie der Seite „Frauen in Bewegung“ der Österreichischen Nationalbibliothek entnommen.

Aller Anfänge: Von der Französischen Revolution bis zur Bürgerlichen Revolution

Die Sozialdemokratische Deutsche Arbeiterpartei (SDAP) und die Gewerkschaften sind personell und hinsichtlich ihrer politischen Forderungen historisch eng verbunden mit der proletarischen oder sozialistischen Frauenbewegung. Ihr Ziel ist es, nicht nur das zeitgenössische Wirtschaftssystem des 19. Jahrhunderts mit seinen Ausbeutungsverhältnissen zu kritisieren, sondern auch das Gesellschaftssystem mit seinen Ständen, Hierarchien und vor allen den gültigen Geschlechternormen.

Die Anfänge der Emanzipationsbestrebungen und der Mobilisierung von Frauen in Europa beginnen schon früher und legen den Grundstein für die spätere Organisierung. Als Startschuss für die bürgerliche Moderne in Österreich kann die 50 Jahre früher stattfindende Französische Revolution gesehen werden. Hier haben sich Menschenmassen erstmals gegen eine oktroyierte politische Herrschaft zur Wehr gesetzt. In der Französischen Revolution konnten Frauen in verschiedenen Organisationsformen am Widerstandsprozess teilhaben. Sie waren Mitglieder in Vereinen und haben sich am Barrikadenbau und an deren Verteidigung beteiligt. Die Jakobiner haben das unterbunden, emanzipatorische Frauen wie Olympe de Gouges verfolgt und eine rigide Gesetzgebung in Bezug auf das politische Engagement von Frauen eingeführt. So waren die damals deklarierten „Bürgerrechte“ de jure und de facto ausschließlich Männerrechte.

(Quelle: Hauch, Gabriella (2009): Frauen bewegen Politik. Österreich 1848-1938. Studien Verlag, Linz. S. 9-22)

Die Habsburger-Monarchie erhielt im Vormärz den Beinamen „europäisches China“. Der Begriff stammt von Marianne von Eybenberg, den sie in einem Brief an Goethe verwendet hatte, weil sie ihm schrieb, dass sie eines seiner Werke nur mit großer Mühe erhalten hatte. Der Begriff wurde herangezogen, um das Regime zu kritisieren und zur Metapher für die Auswirkungen des repressiven Metternichschen Systems auf Kultur, Wirtschaft und Politik. „Europäisches China“ stand für allgemeine Rückständigkeit, die Größe und Schwerfälligkeit des Landes und seine Hierarchie, die hierarchisch gegliederte Ständegesellschaft und vor allem die Zensur und Reisebeschränkungen, die den Bevölkerung das Gefühl gaben, von einer „chinesischen Mauer“ umgeben zu sein.

Diese Überwachungs- und Beschränkungspolitik betraf nicht nur die öffentlichen Räume, in denen Männer tätig waren, sondern auch die Lebenswelten von Frauen. Ihr Ausschluss aus der „öffentlichen Sphäre“ und ihre Zuweisung in die Institution Familie wurden im ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) von 1811 festgeschrieben.

Die benannte „chinesische Mauer“ der Zensur war jedoch löchrig. Denn Ideen rund um Revolution, aber auch „Frauenemancipation“ fanden ihren Weg in die Bevölkerung der Monarchie. (Beispielsweise in Form von philosophischen Schriften aber auch Frauen- und Erziehungsliteratur – hierbei wurde deutlich, dass die propagierte Norm der bürgerlichen Familie von der Lebensrealität stark abwich.) Neben der Salonkultur des vormärzlichen Wiens verweisen auch Briefwechsel zwischen Oppositionellen auf eine Verankerung revolutionären Gedankenguts. Auch die Geselligkeiten im eigenen – bürgerlichen – Haushalt waren eine mögliche Form, um das System der Zensur zu überlisten. Auch das Caféhaus wird ein halböffentlicher Ort des sozialen und intellektuellen Austausches.

Die Revolution 1848 öffnete ein Fenster von acht Monaten, in der sehr viel Kritik und Unzufriedenheit offensichtlich, aber auch neue Agitationsformen möglich wurden. Die Regentschaft nach „Gottes Gnaden“ wurde infrage gestellt, Medien wie der Telegraph ermöglichen einen raschen Nachrichtenaustausch über nationale Grenzen hinweg.

In Bezug auf die Interessen von Frauen brachten es diese Revolutionsmonate mit sich, dass einerseits die sogenannte „Frauenfrage“ diskutiert wurde und sich andererseits Frauen selbst politisch organisierten.

An der Revolution selbst bzw. auch an den zunächst friedlichen Demonstrationen im März 1848 hatten Frauen einen beträchtlichen Anteil – sowohl als sich solidarisierende Zuschauerinnen als auch als kämpfende Aktivistinnen. Von „Frauenemancipation“ schrieb zunächst noch niemand, stattdessen war das Bild der unpolitischen Frau, die den revolutionären Männern ein Hindernis wären, ein Projektionsbild, gegen das agitiert wurde.

Erst im Mai erschienen Artikel in diversen Publikationen, die sich mit „Frauenemanciption“ beschäftigten. Es wird kritisiert, dass die „Qualen der Frau“ bisher zu wenig beachtet wurden und dass gegen jene ebenso gekämpft werden müsse. Dabei verfassten auch Männer – unter Pseudonymen – Artikel dieser Art. (Wobei festgehalten werden muss, dass es dennoch in diesem Zeitraum genug satirische Artikel oder Inszenierungen auf Bühnen gab, die sich über aktive Frauen oder emanzipative Forderungen lustig machten.)

Die Rezeptionsgeschichte der sogenannten „Frauenfrage“ 1848 zeigte, dass sich der Stellenwert und das Bild der Frauen im Revolutionsverlauf veränderten. Trotz Argumentationen, die später in (vulgär-)marxistischen Debatten als Konflikt zwischen Haupt- und Nebenwiderspruch bezeichnet wurden, gab es dennoch Literatur, die eine höhere gesellschaftliche Stellung von Frauen einforderte. Die verfassten Artikel, die sich mit Frauenrechten befassten, korrespondierten mit den Forderungen von Frauen nach ihrer Emanzipation (aktives und passives Wahlrecht, Zugang zu Universitäten, besser Zugang zu diversen Berufen, gleicher Lohn für gleiche Arbeit).

Das Verfassen von Streitschriften (durch eher bürgerliche Frauen, da sie lesen und schreiben konnten) war den revolutionären Frauen aber freilich nicht genug.

Aktivistinnen wie Katharina Strunz, Karoline Perin oder Caroline Pichler arbeiteten eifrig daran, Frauen zu vernetzen und zu mobilisieren, um gemeinsam Druck gegen die Obrigkeit, aber auch ablehnend eingestellte revolutionäre Männer aufzubauen. Frauen agierten als Flugschriftenverkäuferinnen, beteiligten sich am Barrikadenbau und an der Versorgung der kämpfenden KameradInnen. Auch Arbeiterinnen aus den Vororten bewaffneten sich und zogen Richtung Innenstadt, um mitzuwirken.

Um ihren Forderungen Ausdruck zu verleihen, wurden politische Frauen-Vereine gegründet, da Fraueninteressen in bereits bestehenden „allgemeinen“ (und damit männlichen) Verbänden nicht vertreten wurden. Männer haben Vereine gegründet und dabei Frauen – obwohl das noch nicht gesetzlich so verankert war – ausgeschlossen. Daher mussten Frauen, so sie sich organisieren wollten, eigene Frauenvereine gründen. (Viele 1848 aktiven Frauen haben sich in Vereinen organisiert, die nicht dezidiert der „Frauenemancipation“ verschrieben waren, nur eine Minderheit gründete Frauenemanzipationsvereine.)

Dabei erfuhren sie aber nicht immer Zuspruch von männlichen Revolutionären:

Im Sommer 1848 wurde der „Wiener Demokratische Frauenverein“ im Volksgarten gegründet. Mit diesem Verein sollte der Schritt gesetzt werden, Frauen, die sich mit ihren Gesinnungen in bestehenden (Männer)Vereinen nicht organisieren konnten, in eine Organisation zu bringen und gemeinsam mit einer Stimme zu sprechen. Die Versammlung im August wurde dabei von Männern gestürmt, die diesen Schritt nicht ertragen wollten/konnten – mit dem „für sich selbst Stehen“ haben die Frauen die Grenze der Akzeptanz vieler Männer überschritten. Die Gewalt, die hier verübt wurde, zeigt, welch aggressive und militante Haltung dieses geschlechtsspezifischen Abwehrkampfes gegen Frauenemanzipation in den Köpfen vieler männlicher Revolutionäre vorhanden war. Nichts desto trotz formierte sich der Verein und trat für Forderungen wie die allgemeine Schul- und Ausbildung für Mädchen, politische Bildung, Gleichberechtigung oder auch Solidarität mit der revolutionären Bewegung und die Verpflegung der Opfer ein. Öffentliche Auftritte und Aktionen wurden geplant, was wiederum die Presse häufig belächelte bzw. dazu führte, dass diese Feinbilder in Form emanzipierter Frauen kreierten.

Die Etablierung ging sogar so weit, dass der Verein zum politischen Partner im „Zentralausschuss der demokratischen Vereine“ avancierte.

Auch in den Wirtshäusern waren in den Revolutionsmonaten immer häufiger Frauen, die sich vernetzten, anzutreffen, die damit die traditionellen Männerrunden durchbrachen.

Quellen: Hauch, Gabriella (2009): Frauen bewegen Politik. Österreich 1848-1938. Studien Verlag, Linz. S. 23-82) Sowie: http://www.onb.ac.at/ariadne/vfb/vfbchron1848.htm

Mobilisierung und Ausschluss

Nach der Niederschlagung der Revolution wurde 1867 im §30 des Vereinsgesetzes festgelegt, dass „Ausländer, Kinder und Weibspersonen“ sich nicht in politischen Vereinen organisieren dürfen. Aber es gab eine Hintertüre: Denn es konnten auch Frauenvereine gegründet werden, die sich in §2 der jeweiligen Vereinsgesetze als unpolitisch definierten. Ergo wurden viele Vereine gegründet, die zwar juristisch als Bildungs- oder Wohltätigkeitsvereine galten, de facto aber entlang der vorherrschenden politischen Bewegungen, Sozialdemokratie, liberaler Nationalismus und Deutschnationalismus, sowie entlang von Religionen angesiedelt waren.

Das galt auch für den „Arbeiterinnen-Bildungsverein“, der von Frauen gegründet wurde, die der SDAP und den Gewerkschaften nahe standen, aber nicht gleichberechtigter Teil dieser beiden Organisationen sein konnten.

Die Anfänge der sozialdemokratischen/proletarischen Frauenbewegung in Österreich sind eng verbunden mit der Entwicklung des Kapitalismus, der Entstehung der ArbeiterInnenbewegung und der Entstehung der sozialistischen Emanzipationstheorie. Am Anfang stand die Diskussion innerhalb der ArbeiterInnenschaft um Frauenarbeit. Viele Genossen wollten ein Frauenarbeitsverbot. Einerseits mit dem Argument der Lohndrückerei, andererseits mit dem Argument, es widerspräche der „weiblichen Natur“. Daher bilden diese Bewegung einen starken Kontrast zur katholischen bzw. christlichsozialen Frauenbewegung.

Diesen Argumenten musste begegnet werden, also wurde versucht, zu zeigen, warum diese Idee der „weiblichen Natur“ so nicht funktionierte und warum Frauen die gleichen Tätigkeiten ausüben konnten wie Männer und daher die gleichen Ansprüche auf Lohn, aber auch politische Freiheiten hatten. In Bezug auf Arbeit war klar (laut Clara Zetkin): Frauenarbeit war eine gesellschaftliche Notwendigkeit, auf der die ökonomische Unabhängigkeit oder Abhängigkeit beruhte. Die wirtschaftliche Unabhängigkeit der Frau wurde als Voraussetzung für die Beseitigung ihrer Unterdrückung gesehen. (Frauen machten in der Mitte des 19. Jahrhunderts ohnehin 42% der Erwerbstätigen aus, verdienten oft aber nur 40% des Männergehalts.)

Die Forderungen: gleicher Lohn für gleiche Arbeit; Recht auf (höhere) Bildung; Recht auf Mitgliedschaft in Gewerkschaften; Frauenwahlrecht.

In all diesen Forderungen ging es darum, universal in „männliche“ Sphären einzudringen und die männliche Vorherrschaft auf diese Art und Weise zu überwinden. Auch wenn es nicht korrekt sein mag, alle Frauen der sozialdemokratischen Frauenbewegung als gleichheitsfeministisch zu bezeichnen (da ja auch einzelne in ihren Schriften von so etwas wie einem „weiblichen Charakter“ o.Ä. ausgingen), so kommen ihre Bestrebungen dieser Art des Feminismus näher, weil sie nach mehr Gleichbehandlung strebten. Theoretische Argumentationsbasis war dabei eine Kritik am gesamten Wirtschafts- und Gesellschaftssystem. Es war klar, dass eine gänzliche Befreiung (der proletarischen Klasse und der Frauen) nur mit einer Beseitigung des Kapitalismus einhergehen konnte. Mit dem Klassenargument standen sie mit den Genossen auf einer Linie, jedoch wurde der Widerspruch zwischen den Geschlechtern zum „Nebenwiderspruch“ degradiert.

Die sozialistische Bewegung und die SDAP in Österreich in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts waren immer vorsichtig in Bezug auf die Gleichstellung und Gleichberechtigung von Frauen. Das festgeschriebene Geschlechterbild prägte auch das Denken der Sozialdemokraten (sic!) und ihre Haltung zu Emanzipationsbestrebungen.

Bereits in den ersten Organisierungsversuchen, den ersten Arbeitervereinen der Wiener Revolution 1848 blieben Männer unter sich.

Man befürchtete einen „Konservativismus“ von Frauen. Das rührte daher, dass Frauen häufiger konfessionell gebunden und gläubig waren, die Kirche war für Frauen eine Möglichkeit, für ein paar wenige Stunden nicht zu arbeiten; durch diese religiöse Gebundenheit schrieb man Frauen eher zu, der Christlich-Sozialen Partei nahe zu stehen, ergo würde es sich wenig lohnen, Frauen zu organisieren, geschweige denn, für ihr Wahlrecht zu kämpfen. Das änderte sich auch nicht, nachdem viele Sozialdemokratinnen mit für das allgemeine Männerwahlrecht eingetreten waren („Wahlrechtsklammer“)

Die politische Organisierung von Frauen wurde mit Chaos assoziiert. Frauen wurde aufgrund ihrer Gebärfähigkeit sexuelle Verführbarkeit und Zügellosigkeit zugeschrieben, was sie nicht als politische Partnerinnen klassifizierte.

Da Frauen per Geschlecht einen niedrigeren Lohn ausbezahlt bekamen als Männer, auch wenn sie die gleichen Tätigkeiten verrichteten, wurden sie – was sich auch in einer Marxschen Argumentation wiederfindet, als „Lohndrückerinnen“ gewertet, für die man sich nicht im gleichen Maße stark machen wollte wie für die Arbeiter. Konstituierend für die österreichische Sozialdemokratie war die Identität von politischer Partei und Gewerkschaften, was Argumentationen wie diese in die sich formierende Partei trug und Programm und Forderungen prägte. Viele Gewerkschaften weigerten sich auch (1893 nach dem Einigungskongress noch immer 1/3), Frauen als Mitglieder aufzunehmen. Dementsprechend organisierten sich Frauen separat und gründeten sozialdemokratische Frauenvereine („Arbeiterinnen-Bildungsvereine“), durch die sie sich bildeten, Forderungen erhoben und längerfristig versuchten, ihren Platz in den Gewerkschaften zu erkämpfen. Sie mussten erst zum Problem werden, unbequem sein, um Gegenstand von Debatten zu werden und Zugeständnisse zu bekommen.

Die Frauen wurden zwar als Teil der Partei gesehen (sie sollten ja auch andere Frauen für die Partei mobilisieren), aber sie wurden selten als Delegierte für Parteitage gewählt – die Genossinnen wollten auch keine Sonderdelegierung, sondern verlangten vom Parteivorstand, dass es überall dort, wo es einen Frauenverein gibt, dieser das Recht habe, eine Frau zu delegieren (was abgelehnt wurde). Daraufhin begannen die Frauen, die Parteitage zu boykottieren, sie gingen nicht hin bzw. hielten lange Reden zu Materien.

Die politische Kultur der Sozialdemokraten lässt sich gut aus den Protokollen von Parteitagen ablesen: Wenn Frauen wie Adelheid Dworak/Popp, Franziska Salomon, Viktoria Kofler oder Therese Schlesinger das Wort ergriffen, machten sich Männer wie Victor Adler oder Franz Schuhmayer in ihren Wortmeldungen darüber lustig, was die Genossinnen forderten.

Eine Argumentation, um die Ungleichstellung von Frauen nicht zu negieren, aber nicht aktiv für die Priorität ihrer Bekämpfung einzutreten, war die Unterscheidung in (einen sozioökonomischen) Haupt- und Nebenwiderspruch. Die Sozialdemokratinnen suchten aber noch weitere Wege innerhalb der Organisation, um ihre Ideen auszuleben: so gründeten sie die „Arbeiterinnen-Zeitung“ (ANZ).

Titelblatt Arbeiterinnen-Zeitung

1895 begann in der Arbeiterinnen-Zeitung eine „Droh-Kampagne“, dass sich die Genossinnen in einem „Verein für Arbeiterinnen aller Branchen“ geschlechtsspezifisch gewerkschaftlich organisieren würden, nachdem sich auf dem Gewerkschaftskongress 1893 noch immer Fachvereine weigerten, Frauen als Mitglieder anzuerkennen. Weiters nutzten die Frauen ihre Zahl an Aktivistinnen, um die Parteitage zu boykottieren. Forderungen, dass Frauenvereine auf allen Ebenen Delegierte schicken können, wurden abgelehnt.

Der Gipfel des Widerstands war die Einberufung der ersten „Frauenreichskonferenz“ 1898, ohne sich mit Partei- und Gewerkschaftsspitze abzusprechen. Die Akteurinnen hatten es satt, nur „geduldet“ und nicht gleichwertig behandelt zu werden. Aber: auf der Konferenz selbst wurde deutlich, dass man sich über die Ziele nicht einig war. Wollten die einen eine Inklusion in die Gewerkschaften um jeden Preis, bevorzugten andere separate Frauenvereine, um nicht in den Gewerkschaften unterzugehen. Das Paradox lässt sich hier anhand überlieferter Protokolle ablesen.

Für die Sozialdemokratinnen war die separatistische Organisierung eine Möglichkeit, selbstbestimmt Fortbildungsmaßnahmen zu initiieren und Drohpotenzial auszubilden, um schlussendlich Anerkennung innerhalb der Partei zu erlangen. Nichts desto trotz waren sie stets mit dem Problem konfrontiert, an die Parteistrukturen gebunden zu sein und nicht gänzlich unabhängig zu agieren.

Die eigenständige Organisierung von Frauen in gewerkschaftsähnlichen Organisationen/Bildungsvereinen bzw. die Gründung eines „Reichsfrauenvereins“ 1898 (ohne Absprache mit der Partei oder der Gewerkschaft) etc. wurde abgewertet („Weiberseparationismus“), weil man sich auch davor fürchtete, dass diese Frauen quasi ohne männliche Kontrolle agierten. Das Misstrauen wurde immer dann geäußert, wenn geschlechtsspezifische Forderungen erhoben wurden

(Quelle: Hauch, Gabriella (2009): Frauen bewegen Politik. Österreich 1848-1938. Studien Verlag, Linz. S. 83-128)

Wahlrechtskampf

In der Positionierung zum Frauenwahlrecht haben die Sozialdemokratinnen im 19. Jahrhundert einen schwierigen Meinungsbildungsprozess durchgemacht. Wendeten sie sich zuerst gegen das Frauenwahlrecht, weil sie argumentierten, dass dies einer „Aufhetzerei der Arbeiterinnen gegen ihre Genossen“ führen würde (S. 94). Das widersprach den Beschlüssen der Zweiten Internationale.

Als sich in Russland ab 1905 das allgemeine Männerwahlrecht in Bewegung setzte, stellten die Sozialdemokratinnen ihre Forderung nach einem Frauenwahlrecht hinten an und unterstützten die Genossen in ihren Bestrebungen für ihr Wahlrecht. Sie hegten die Hoffnung, dass – sobald die SDAP im Parlament stark vertreten wäre – sie sich im Gegenzug für das Frauenwahlrecht stark machen würden. Diese Hoffnung hat sich nicht erfüllt.

So wurde die Forderung nach dem Frauenwahlrecht zum Mobilisierungsthema des sich etablierenden Weltfrauenkampftages.

(Quelle: Hauch, Gabriella (2009): Frauen bewegen Politik. Österreich 1848-1938. Studien Verlag, Linz. S. 83-128)

International: Weltfrauenkampftag

Clara Zetkin und Rosa Luxemburg, die beide sehr aktiv in der internationalen Frauenbewegung waren, erreichten 1910 auf der Internationalen Frauenkonferenz, dass sie Frauen aus 17 europäischen Ländern davon überzeugen konnten, dass es einen eigenen Tag im Jahr brauche, um frauenpolitische Forderungen (Wahlrecht, Bildungszugang, gleicher Lohn) durchzusetzen. Der Beschluss von 1910: „Im Einvernehmen mit den klassenbewussten politischen und gewerkschaftlichen Organisationen des Proletariats in ihrem Lande veranstalten die sozialistischen Frauen aller Länder jedes Jahr einen Frauentag, der in erster Linie der Agitation für das Frauenwahlrecht dient. (…) Dieser Frauentag muß einen internationalen Charakter tragen und ist sorgfältig vorzubreiten.“

Am 19. März 1911 gab es in Wien eine große Demonstration am Ring, etwa 20.000 Frauen (und einige Männer) demonstrierten für das Recht auf demokratische Teilhabe. (Der Bericht dazu in der „Neuen Freien Presse“ ist hier zu finden: http://zwanzigtausendfrauen.at/2011/01/1911-freie-presse-der-frauenwahlrechtstag-osterreichische-nationalbibliothek). Am 23. Februar 1917 organisierten Frauen in Russlang einen Aufmarsch – nach dem heutigen Kalender war das der 8. März. Auf diesen Tag berief sich in weiterer Folge die UdSSR, auch später in der Zweiten Republik als russische Besatzungsmacht, nachdem der Tag im Austrofschismus und Nationalsozialismus verboten worden war.

1. Reihe: Marie Schuller, Anna Boschek, Therese Schlesinger, Amalie Seidel, Adelheid Popp, Gabriele Proft 2. Reihe: Josefine Deutsch, Marie Münzker, Amalie Pölzer, Marie Bock, Emmy Freundlich, Anna Kaff, Olga Hönigsmann, Mathilde Eisler

Quellen: Temma Kaplan (1985): On the Socialist Origins of International Women’s Day. In: Feminist Studies 11, S. 163-171

Vittorelli, Natascha (2005): 8. März: Internationaler Frauentag?: In: http://www.dieuniversitaet-online.at/dossiers/beitrag/news/internationaler-frauentag-2005-1-der-8-marz-und-seine-geschichten/79.html

Birgitta Bader-Zaar (2002):Internationaler Frauentag 2002 (4): Mythen und Fakten zum Ursprung. Mythen und Fakten zum Ursprung. In: http://www.dieuniversitaet-online.at/dossiers/beitrag/news/internationaler-frauentag-2002-4-mythen-und-fakten-zum-ursprung/79/neste/1.html

Artikel zum 8. März von den „Kinderfreunden“: In: http://www.kinderfreunde.at/V/Rote-Falken-Oesterreich/News/Aktuelles/gemeinsam-feiern-gemeinsam-kaempfen

http://www.onb.ac.at/ariadne/vfb/vfbchron1910.htm

http://www.onb.ac.at/ariadne/vfb/vfbchron1911.htm

Erste Republik – formale Abschaffung der Kategorie Geschlecht

Der Bund Österreichischer Frauenvereine verkündete 1918 kurz nach der Gründung der Ersten Republik in ihrer Zeitung die Durchführung einer Petition mit den Sozialdemokratinnen an den Staatsrat. An der großen Versammlung am 3. November wurden die Forderungen der Frauenvereine besprochen und abgestimmt. Schule, Arbeiterinnenschutz, Berufsöffnung, aber vor allem auch das Frauenwahlrecht wurden diskutiert und der Forderungskatalog einstimmig angenommen. In diesem erklärten sie die Forderung, dass ein neues Wahlgesetz geschaffen werden müsse, welches „allen Bürgern Österreichs ohne Unterschied des Geschlechtes die volle staatsbürgerliche Gleichberechtigung zuerkennt“. Am 12. November 1918 wurde schließlich das freie, gleiche, geheime und direkte Wahlrecht für Frauen gültig und Frauen damit „politikwürdig“. Davor war durch gesetzliche Regelungen – vor allem dem ABGB (Allgemeines Bürgerliches Gesetzbuch) – männlichen Bürgern das, was man als „citizenship“ bezeichnen könnte, vorbehalten gewesen. Der Mann war das „politikfähige“ und „entscheidungsbefugte“ Haupt von Familie und Gesellschaft.

Die Einführung des Frauenwahlrechts markiert eine formale Abschaffung der politischen Ausschlusskategorie „Geschlecht“ und ist das Resultat lange voran getriebener Kämpfe. Nichts desto trotz zeigen sowohl der Umgang mit Politikerinnen unmittelbar in Parlament (was sich in Sitzungsprotokollen nachlesen lässt) als auch die Entscheidungsfindung und die Politikgestaltung, dass die Kategorie dennoch durchweg nachwirkte.

Zeitung Bund österreichischer Frauenvereine

Gleich zu Beginn der Republik zeigte sich das anhand der politischen Versuche, Frauen aus der Erwerbsarbeit zu drängen, die sie zwar für ihr finanzielles Überleben brauchten, die aber zugunsten von Männern aufgegeben werden sollte, nachdem diese aus dem Krieg heimkehrten. Die Reetablierung einer hegemonialen Männlichkeit war wichtiger als die finanzielle Unabhängigkeit von Frauen. Dies war einer der ersten Tiefschläge für Sozialdemokratinnen, die in dieser Sache nicht auf die Unterstützung der Genossen im Parlament hoffen konnten.

Als konkretes Politikfeld, anhand dessen die These von der strukturellen Verknüpfung von Geschlecht und Politik verifiziert wurde, gilt der Bereich „Wohlfahrt – Fürsorge – Sozialpolitik“. Obwohl Frauen überproportional mehr von Armut betroffen waren, orientierten sich die sozialstaatlichen Einrichtungen vorwiegend an den Bedürfnissen von Männern. So war z.B. eine Arbeitslosenunterstützung nur dann möglich, wenn man zuvor 20 Wochen ein Arbeitsverhältnis mit Krankenversicherungsnachweis hatte. Viele Frauen waren nicht bezugsberechtigt, da sie überwiegend in Berufen beschäftigt waren, die keine Krankenversicherungspflicht kannten.

Eine weitere Forderung, die vor allem Adelheid Popp ein Anliegen war, war die Abschaffung bzw. nach zahllosen Debatten die Reformierung des §144. Denn ungewollte Schwangerschaften waren für Frauen ein existenzielles Problem. Frauen mit Geld konnten ins Ausland fahren und abtreiben, aber Frauen aus ärmeren sozialen Schichten, die selbst oder bei einer dubiosen Person versuchten, abzutreiben, hatten meist schwere physische Verletzungen oder starben. Hier hatte Popp aus den anderen Klubs keinen Rückhalt. Zuerst forderte Popp – mit anderen –eine Fristenlösung, suchte dann jedoch die Kompromissbereitschaft anderer (vor allem der GDVP) und forderte dann eine medizinische, dann eine embryopathische Indikationslösung. Der Antrag wurde stets einem Ausschuss zugewiesen und nie (positiv) abgestimmt. Dieses Taktieren blieb innerhalb der Sozialdemokratinnen äußerst umstritten und Popp wurde dafür auch kritisiert.

Ein Bereich, in dem Frauen auch noch in der Ersten Republik in Bezug auf Handlungsräume beschränkt waren, war die Frage der Mädchenbildung. Am Beginn der Republik konnten Mädchen in einer der humanistischen Mädchenmittelschulen oder in der 4-jährigen Oberstufe des Reformrealgymnasiums die Matura ablegen, was aber mit hohen Kosten verbunden war. Die zentralen Forderungen der Politikerinnen aller Parteien am Beginn der Republik (unterstützt durch z.B. den BÖFV, den Bund Österreichischer Frauenvereine), waren die Schaffung von Mädchenmittelschulen beziehungsweise die Verstaatlichung der bestehenden Schulen und Lehrkräfte. Mit dem Verweis auf Budgetknappheit wurde das lange abgelehnt. Der Vorschlag von Otto Glöckel war darauf hin, bestehende Bubenschulen zu öffnen, was Koedukation bedeutete. Das war vor allem für die CSP und die Deutschnationalen als Partei ein Problem. Für die Frauen im Nationalrat bedeutete dies, sich überparteilich eine Strategie zu überlegen. Politikerinnen standen ständig im Spannungsverhältnis, sich anhand der Partei- als auch der Geschlechterlinie zu positionieren und sich zu identifizieren. Trotz zahlreicher Differenzen (sozialer Schicht, Bildungsstand, Alter, Konfession und parteipolitischer Zugehörigkeit) nahmen die weiblichen Abgeordneten einen essentialistischen Standpunkt ein, wenn es um Geschlechterfragen ging. Und da – beispielsweise in Bezug auf Mädchenbildung – auch nicht immer die eigenen Parteikollegen im Sinne der Frauen argumentierten, mussten auch überparteiliche Arrangements mit Frauen aus anderen Lagern gemacht werden.

Quellen: Hauch, Gabriella (2009): Frauen bewegen Politik. Österreich 1848-1938. Studien Verlag, Linz. S. 23-82 sowie 129-204 http://www.onb.ac.at/ariadne/vfb/vfbchron1914.htm

Austrofaschismus und Nationalsozialismus

Sowohl im Austrofaschismus („Mutterschutzwerk“) als auch im NS-Regime („NS-Frauenschaft“, „Deutsches Frauenwerk“, „Bund Deutscher Mädel“) gab es eingerichtete Organisationen für Mädchen und Frauen. Im Nationalsozialismus war die Forcierung, möglichst alle Frauen zu mobilisieren, so sie dem Ideal der NSDAP entsprachen. Dies hatte aber keinen emanzipativen Charakter, sondern die Frauen- bzw. Geschlechterpolitik war der „Rassenpolitik“ untergeordnet. Die Organisierung verfolgte den Zweck, Mädchen und Frauen zu politisieren und für die NS-Gesellschaft nutzbar zu machen.

Die politischen Eliten waren in beiden politischen Systemen männlich, Frauenorganisationen waren den allgemeinen (und damit männlichen) Organisationen untergeordnet, Führungspositionen in der Partei wurden von Frauen nicht eingenommen.

Nachkriegsjahre und Zweite Republik

In Österreich hatte die in den Wiederaufbaujahren forcierte Familialisierung der Gesellschaft Ende der 1960er Jahre einen Höhepunkt erreicht. Die Arbeitsbelastung war dabei für viele Frauen als Mütter, Hausfrauen und Erwerbstätige hoch. Das Ideal der Kleinfamilie als kleinste Zelle der gesellschaftlichen Reproduktion bedeutete für Frauen viele Einschränkungen. Die Kleinfamilie war ein Ort ökonomischer, emotionaler und sexueller Abhängigkeit und Ausbeutung.

Während des Krieges kamen die bekannten geschlechtsspezifischen männlichen/weiblichen Separierungen in Haushalt und Beruf (wie sie davor in den faschistischen Regimen vorangetrieben wurden), in Produktion und Konsumption durcheinander. Zwar beförderten moderne Kriege wie die beiden Weltkriege des 20. Jahrhunderts geschlechterdichotome Erfahrungswelten („männliche Front“ vs. „weibliches Hinterland“), gleichzeitig führte die Abwesenheit vieler Burschen und Männer dazu, dass das NS-Regime Mädchen und Frauen sukzessive (zuerst mit Anreizen, dann mit Verpflichtungen) für die Produktionsarbeit heranzog. Weiters war die Sicherung der Familienexistenz in Abwesenheit der Männer meist Frauen zugefallen – dieser Prozess wurde (abwertend) als „Entmännlichung“ der Gesellschaft bezeichnet und meint die Gewichtsverlagerung der Geschlechterverhältnisse.

Ehemänner kamen traumatisiert, beziehungsunfähig, körperlich geschwächt, invalide und impotent zurück. Zu sehen, dass die öffentliche Sphäre (Erwerbsarbeit, um Essen anstehen, Wiederaufbau…) mit Frauen besetzt war, verstärkte das Entmachtungsgefühl. Ehen und Beziehungen gingen angesichts der diagnostizierten „Geschlechterkrise“ und „Sexualnot“ (zahlreiche ungewollte Schwangerschaften, kein Zugang zu leistbaren Verhütungsmitteln) in die Brüche, die Zahl an ungewollten Schwangerschaften und Abtreibungen stieg rapide an.

Ziel der neu etablierten Regierung war es, an die Vorkriegsverhältnisse anzuknüpfen und nicht nur eine neue demokratische und nationale, sondern vor allem auch eine traditionelle Geschlechteridentität herzustellen. Man wollte Frauen motivieren, wieder in Haus und Haushalt zurückzukehren um die diversen Arbeitsplätze für Männer frei zu machen und ihre Position als Ernährer, von denen Abhängigkeit in Sachen Versorgung ausging, zu stärken.

Basis hierfür war das AGBG aus dem Jahr 1811, das ein bipolares, hierarchisiertes Geschlechtermodell festschrieb und den Mann als „Oberhaupt“ der Familie und Familienerhalter legitimierte, der Gewalt über Ehefrau und Kinder hatte. In der Nachkriegszeit gab es ein ziemliches Chaos in Bezug auf die Gesetzgebung. Zum Teil wurden Vorkriegsgesetze reetabliert, andererseits wurde durch den Nationalsozialismus geltendes Recht fortgesetzt (z.B. die Zivilehe neben der kirchlichen Ehe).

Außerdem wurde „Familienpolitik“ als eigener relevanter Politikbereich eingeführt. Familien- und Kinderförderung wurden ab den 1950er Jahren zentral.

Bis Kriegsende waren Frauen im Alter zwischen 16 und 40 Jahren noch zu Aufräumarbeiten verpflichtet. Ab der Jahreswende 1945/60 wurde die Beschäftigung von Frauen am Bau als „unweiblicher Arbeitsplatz“ kritisiert und untersagt. Argumentiert wurde die Verdrängung von Frauen aus ihren Arbeitsplätzen a) mit der allgemeinen Arbeitsknappheit und der Behauptung, Frauen würden Männern ihre Arbeitsplätze wegnehmen sowie b) mit dem Verweis auf die natürliche Handlungsphäre für Frauen: nämlich das eigene Heim. „Doppelverdienertum“ und „Fräuleinwirtschaft“ wurden als wirtschaftsschädigend deklariert.

Das Ergebnis: die Zahl erwerbstätiger Männer in der Nachkriegszeit stieg an, die der Frauen sank.

Begleitet wurde diese Entwicklung von einer zunehmenden öffentlichen Problematisierung von Frauenerwerbsarbeit mit dem Argument, dass es die Ehe und die Erziehung von Kindern sowie die Bewältigung der Haushaltsarbeit einschränken würde, die ja per Geschlecht selbstverständlich allesamt Frauen zugeschrieben wurden. Die Lösungen für eine derartige Überlastung waren je nach Partei unterschiedlich:

im Sinne der ÖVP: ein ausreichender „Familienlohn“ für Männer im Sinne der SPÖ: Technisierung des Haushalts und damit Entlastung.

Dabei war Frauenerwerbsarbeit historisch gesehen kein Novum: Mädchen und Frauen mussten schon immer arbeiten, um sich dein eigenen Lebensunterhalt zu sichern – dies fand in vergleichsweise wenigen Berufen und mit niedriger Bezahlung statt.

Zum Vergleich:

1900: 42% aller Frauen waren erwerbstätig 1934: 36% bis 1950: Steigerung auf 39%

Problematisch waren vor allem bestimmte Formen von „Frauenarbeit“. Während es noch guttiert wurde, wenn Frauen in schlecht bezahlten Jobs (z.B. in Haushalten) arbeiteten, wurde kritisiert, wenn sie in Industrie oder im öffentilchen Dienst beschäftig waren, die als gut bezahlt und „Männerarbeitsplätze“ galten.

Auch die Sexualitätspolitik blieb nicht unbeeinflusst: Nachdem das NS-Regime die Sphären Öffentlichkeit/Privatheit zunehmend aufgelöst hat (PartnerInnenwahl, Sexualität, Reproduktion und Erziehung wurden politisiert und das Regime hatte Zugriff darauf), sollten diese nun reetabliert werden: Familie, Ehe, Sexualität – das waren nun „Privatangelegenheiten“. Eine rigide Sexualmoral und „Sittlichkeitsgesetze“ taten ihr Übriges, um Sexualität, aber auch (sexuelle) Gewalt zu tabuisieren. Dass sich die Bevölkerung – vor allem Männer – nicht an die Normen hielt und sehr wohl vorehelichen Geschlechtsverkehr praktizierte, leichteren Zugang zu Verhütungsmitteln und – schon in diesen Jahren – Schwangerschaftsabbrüchen forderte, zeigen Umfrageergebnisse vor allem aus den 1950er Jahren.

Die Stabilität des Ideals der bürgerlichen Kleinfamilie basierte auf einer Reihe von Ausblendungen: in der Propagierung eben dieser kamen partnerschaftliche Gewalt, Ausbeutung, Mühen von Hausarbeit, Erziehungsarbeit, Pflegearbeit und Beziehungsarbeit nicht vor.

Es war vielmehr eine „Fassadenfamilie“, die vorherrschend war, in der nach Außen hin zwar die Ideale erfüllt waren, die herrschenden Spannungen aber (in Bezug auf de facto Ehekrisen, autoritäre Erziehungsmaßnahmen, Gewalt, Erschöpfung…) noch verschleiert waren. Weiters ist großes Spannungsverhältnis in Bezug auf das Geschlechterideal einerseits und das Arbeits- und Konsumideal andererseits festzustellen. Das vorherrschende Wirtschaftsmodell in Österreich in den 1950ern und 1960ern war der Fordismus, dessen Maxime „arbeite und konsumiere“ war. Massenkonsum war Voraussetzung für Massenproduktion, es wird mehr angeboten als nachgefragt wird. Bestimmte Konsumgegenstände (Auto, Fernseher, Waschmaschine) werden zum Symbol für Wohlstand und Erfolg. Männern sollte dabei die Sphäre der Produktion durch Erwerbsarbeit und Frauen die Sphäre des Konsums durch die Verwaltung des Haushalts und des Familienbudgets zukommen. Doch: angesichts der niedrigen Einkommen in Österreich war es für viele Frauen – egal ob verheiratet oder alleinstehend – notwendig, erwerbstätig zu sein, um ein Familieneinkommen vorweisen zu können, das den geforderten Konsum ermöglichte. Das „Wirtschaftswunder“ war nur mit Frauenerwerbsarbeit möglich, der Dienstleistungssektor wurde ausgebaut und die Norm „ Mann als Familienernährer und Frau als Hausfrau“ wurde untergraben. Doch auch hier gab es Gegenmaßnahmen. Als in Zeiten der Maximalproduktion die Arbeitskräfte knapp wurden, wurden nicht – wie z.B. in Schweden – Frauen akquiriert, sondern Gastarbeiter aus anderen Staaten.

(Quelle: Gehmacher, Johanna; Mesner, Maria (2007): Land der Söhne. Geschlechterverhältisse in der Zweiten Republik. Studien Verlag. Innsbruck, Wien, Bozen.)

Die autonome Frauenbewegung

In den 1970er Jahren zerbrachen in Österreich durch Kritiken am politischen System und gültigen Normen durch soziale Bewegungen eine Reihe von vermeintlichen Gewissheiten, vor allem in Bezug auf Geschlechterverhältnisse.

Die Frauenbewegung als neue soziale Bewegung (neben der Studierendenbewegung) gewann an Bedeutung und neue Menschenbilder wurden entworfen. Frauenbewegte Aktivistinnen thematisierten Themen wie Sexualität, Reproduktion, Hausarbeit, Kindererziehung und Gewalt im sozialen Nahraum. Ausgangspunkt war der Kampf um die Freigabe der Abtreibung, die als individuelles Recht gewertet wurde. Damit machten sie öffentlich, was davor als „private Angelegenheit“ galt.

Die autonomen Frauen zeigten den Widerspruch auf zwischen der prominent idealisierten Mutterrolle und der Unmündigmachung (Folgepflicht, Verbot von Abtreibung, schlechtere Berufschancen, geringere Bezahlung, Beischlafpflicht…) von Frauen auf. Weiters kritisierten sie die Nichtwahrnehmung der Arbeitsbelastung durch Hausarbeit, Beziehungsarbeit, Erziehungsarbeit und Pflegearbeit.

Die beteiligten Frauen der Ersten Frauenbewegung waren eng mit etablierten Institutionen (sich formierenden Gewerkschaften, der Katholischen Kirche, der sich etablierenden SDAP und der CSP) verbunden. Es gab einen Austausch zwischen Funktionären und Funktionärinnen/Aktivistinnen und Frauen, die jeweils an den Spitzen standen. Sie hatten oft auch Funktionen in den Institutionen. Diese organisierten sich zwar separatistisch (was auch durch den §30 des Vereinsgesetzes gar nicht anders möglich war), standen aber politisch den jeweiligen Werten/Idealen nahe und widmeten sich ergo auch Themen, die nicht nur frauenpolitisch relevant waren (allg. Männerwahlrecht, Fabrikstreiks für Arbeiter…). Die Arbeit und Mobilisierung verlief zentral, koordiniert und über ausgewählte, parteinahe Medien.

Die neuen sozialen Bewegungen, wie es auch die „autonome Frauenbewegung“ eine war, organisierten sich jenseits traditioneller Parteien oder Interessensvertretungen. Durch die einsetzende Veränderung von Lebensverhältnissen und Demokratisierung traten Menschen immer mehr als Individuen aus ihren familiären Netzwerken heraus und agierten gegen gesellschaftliche, politische und wirtschaftliche Mechanismen.

Die Mobilisierung verlief in neuen, dezentralen Formen und ein loses Netzwerk rund um organisatorische Knotenpunkte wie etwa die AUF (Aktion Unabhängiger Frauen) in Wien oder die Courage in Salzburg.

Die Stärke der Bewegung lag einerseits in dem personellen Potenzial und ihrer Massenmobilisierungskraft, zum anderen aber auch in ihrer Fähigkeit, in kleinen und/oder spontanen Aktionen Aufmerksamkeit zu gewinnen.

In den Forderungen und in Bezug auf die Gesellschaftskritik geht die „Neue Frauenbewegung“ über die Kataloge des 19. Jahrhunderts hinaus. Es werden die durch androzentristische Politik vergeschlechtlichten Sphären von Öffentlichkeit und Privatheit thematisiert und deren Auflösung gefordert.

Auch „Selbstbestimmung“ als Schlagwort hat maßgebliche Bedeutung für die Bewegung und meint einerseits die Freiheit, über den eigenen Körper zu verfügen (Bsp. Schwangerschaft), aber auch in sexueller Hinsicht Gewaltfreiheit und ein Einfordern einer Sexualität, die sich nicht nur an den Bedürfnissen von Männern orientiert. Es ging also weder darum, ein Weiblichkeitsbild hochzuhalten, das sich durch ein sittliches, mütterliches Wesen auszeichnete (katholische Frauen) oder nur darum, in männlich konnotierte Sphären einzudringen und dadurch Gleichbehandlung zu erzielen (Sozialdemokratinnen), sondern es ging um ein originäres Interesse von Frauen über sich selbst zu verfügen.

Neue Familienkonzepte wurden gefordert und vorherrschende Modelle der idealen (bürgerlichen) Kleinfamilie kritisiert, da sie Frauen in ihren Entfaltungsmöglichkeiten einengten und soziale Probleme (finanzielle Abhängigkeit, Überlastung, Gewalt) tabuisierten. Stattdessen wurde statt der bloßen Ehe eine echte „Partnerschaft“ gefordert, in der die Beziehung zum Gegenstand des Aushandelns zwischen den Personen, die sie führten, werden konnte und bspw. Hausarbeit aufgeteilt werden konnte.

Studentinnen und schon wirkende Wissenschafterinnen setzten sich als Aktivistinnen für eine Etablierung von Frauen(geschichts)forschung ein, da mit dem langen Ausschluss von Frauen aus den Universitäten sich androzentristische Analysen, Zuschreibungen und – so die Zuweisung – männliche Forschungsmethoden (gemeint waren vor allem quantifizierende Vorgehensweisen) durchgesetzt haben, die vieles Ausblenden und eine „Geschichte von unten“ oder eine Forschung auf Augenhöhe mit den Forschungs“objekten“ verunmöglichten.

Je nach Ausrichtung von Subgruppen war auch die Forderung nach einem Lohn für Hausarbeit zentral, um so den Leistungen durch Reproduktionsarbeit gerecht zu werden und Frauen zu ermöglichen, finanziell unabhängig zu sein. Andere Initiativen kritisierten das als Festschreiben weiblicher Handlungsmöglichkeiten. Einen einheitlichen Forderungskatalog gab es nicht – hierzu waren die einzelnen Gruppen zu verschieden.

Die Forderung nach einer freien Sexualität ohne Ausbeutung war ebenso ein wichtiges Anliegen. Hierzu zählte der Zugang zu Verhütungsmitteln ebenso wie eine Kritik an Medialisierungen von Sexualität, die Frauen zu Objekten für Produktwerbung o.Ä. degradierten). Außerdem gab es Anknüpfungspunkte in der sich etablierenden Schwulen- und Lesbenbewegung. Feministische Lesben forderten ein Ende ihrer Diskriminierung in Straf-, Familien- und Sexualitätsgesetzen und kritisierten die Proklamation von Heterosexualität als einzig akzeptabler Beziehungsform.

Auch nach der Institutionalisierung von „Frauenpolitik“ stellten Aktivistinnen der Frauenbewegung das „System“ weiterhin infrage und formulierten einen Antietatismus, mit dem sie ihre Unzufriedenheit mit Kompromissen in Reformen zum Ausdruck brachten. Das führte auch zu einem Spannungsverhältnis: einerseits lehnten sie das politische System und Parteien ab und wollten autonom agieren, andererseits benötigten sie zur Umsetzung ihrer Projekte finanzielle Ressourcen, um den Bestand ihrer Strukturen abzusichern. (Das betraf vor allem die Frauenhäuser.)

Die seit 1970 regierende SPÖ unterstützte zwar das Modell der Kernfamilie weiterhin, förderte aber im Zuge einer nachholenden Modernisierung eine Reihe von Reformprojekten. So trugen Reformen des Strafrechts und des Familienrechts maßgeblich zur sozialen Liberalisierung und zur gesellschaftlichen Öffnung bei.

Beispiele:

1974 wurden Mutter-Kind-Pass und neue Karenzregelungen eingeführt, um speziell alleinstehende und bedürftige Mütter zu unterstützen

1975 tritt die sog. Fristenregelung in Kraft. Der §144 wird nicht abgeschafft, jedoch ein straffreier Zeitraum festgesetzt. Die Geschlechtertrennung an öffentlichen Schulen wird aufgehoben.

1976 tritt ein erster Teil der Familienreform in Kraft: formale Gleichheit zwischen Ehefrau und Ehemann; die Folgepflicht der Frau wird abgeschafft

1978 wurde das erste Frauenhaus zum Schutz von Frauen, die von Gewalt im sozialen Nahraum betroffen waren, gegründet. Männern blieb und bleibt der Zutritt verwehrt.

1978 wird eine Scheidung ohne Verschulden ermöglicht und die Vormundschaftsregelung bei Kindern wird reformiert. Nun können auch Mütter diese übernehmen.

Auf internationaler Ebene: die UNO läutete 1975 die „Dekade der Frau“ ein, innerhalb der sich Staaten mit den Lebenssituationen von Frauen befassen und Lösungen ausarbeiten sollten.

Die Frauenabteilung des Sozialministeriums initiierte ein „Gesetz über die Gleichbehandlung von Mann und Frau bei der Festsetzung des Entgeltes“ in der Privatwirtschaft, das 1979 in Kraft trat.

Nachdem seit 1971 ein Staatssekretariat für Familienpolitik und Frauenfragen existierte, wurden unter Bundeskanzler Bruno Kreisky 1979 vier neue Staatssekretärinnen eingesetzt, um den Frauenanteil in der Bundesregierung zu erhöhen. (Es war also eine Lösung, wo nicht Männer aus ihren Posten entlassen wurden, sondern einfach insgesamt mehr Stellen geschaffen wurden, um Frauen den Eintritt zu ermöglichen…) Das Staatssekretariat für allgemeine Frauenfragen wird dem Bundeskanzleramt unterstellt.

Ab den 1980er Jahren gab es von Seiten der Staatssekretärin für Frauenangelegenheiten Initiativen, um die berufliche Geschlechtersegregation aufzubrechen und Mädchen für beispielsweise technische Berufe zu begeistern.

Parteien setzten Frauenquoten in jeweils unterschiedlichen Ausmaßen fest: SPÖ 40%, Grüne 50%, ÖVP 1/3.

1990 wurde das Staatssekretariat für Frauenfragen zu einem Bundesministerium, wobei dieses dem Bundeskanzler unterstellt ist.

Ein Gleichbehandlungsgesetz, das nur für die staatliche Ebene gilt, verbietet seit 1993 jede Benachteiligung aufgrund von Geschlecht.

Es wurden Gleichbehandlungskommissionen und –Beauftragte eingesetzt, um diese Normen zu überwachen.

(Eine genauere Aufschlüsselung findet sich hier: http://www.renner-institut.at/frauenmachengeschichte/sp_70er/sp_frpol.htm)

Zweifelsohne bedeuteten diese Reformen und die Institutionalisierung eine Vergrößerung des Handlungsspielraums von vielen Frauen.

In den 1980er und 1990er Jahren kam zunehmend die Debatte „Autonomie vs. Institutionalisierung“ (und damit Einflussnahme von staatlicher/parteilicher Seite) auf. Die Schärfe der Debatte lag vor allem im relativen Erfolg der Frauenbewegung zugrunde, die eine partielle Verankerung feministischer Anliegen erreichte, ebenso wie es einzelnen Feministinnen gelang, Positionen in Institutionen der staatlichen und kommunalen Verwaltungen zu erringen.

Die Institutionalisierung der Frauenbewegung machte die Bewegung breiter (da Kompromisse zur Inklusion gefunden werden mussten), sie verlor dadurch aber gleichzeitig an Radikalität. Was davor spontan und dezentral organisiert wurde, verläuft nun nach vorgegebenen Regeln der Meinungsbildung und Entscheidungsfindung und Umsetzung.

Kompromisse bedeuten oft auch, dass eine tatsächliche Emanzipation nicht erfolgen kann: so war die Antwort auf „Vereinbarkeit von Beruf und Familie“ Teilzeitarbeit für Frauen, was wiederum mit schlechten Aufstiegschancen und geringeren Pensionen einhergeht.

Eine weitere Folge ist die geringere (Protest)Partizipation von Frauen an Demonstrationen, Petitionen und Feiertagen (8. März). Die Gründe dafür sind sicher verschieden: zum einen ist es das von vielen Seiten beschwichtigende Postulat, es wäre jetzt ja formal Gleichheit geschaffen, was nicht dazu anregt, sich öffentlich an weiteren Protesten zu beteiligen. Zum anderen sind es verschärfte Lebensbedingungen für Frauen durch die Veränderungen am Arbeitsmarkt, Prekarisierung und Mehrfachbelastung, die Partizipation als eine zusätzliche Belastung erscheinen lassen.

Viele Forderungen der Frauenbewegung zählten ab den 1990er Jahren zum politischen Selbstverständnis, wobei die Umsetzung in vielen Fragen noch auf sich warten lässt (beispielsweise wenn es um die finanzielle Absicherung von Frauen, Lohngleichheit, gleiche Bildungschancen geht). Viele Frauen werden zudem bewusst von Politikgestaltungen ausgeblendet: Migrantinnen, ältere Frauen oder lesbische Frauen haben oft nicht genug FürsprecherInnen, um gleichermaßen von Politik zu profitieren.

(Quelle: Gehmacher, Johanna; Mesner, Maria (2007): Land der Söhne. Geschlechterverhältisse in der Zweiten Republik. Studien Verlag. Innsbruck, Wien, Bozen.)

Für sehr Interessierte bietet Angelika Zach (Karl-Renner-Institut) eine detaillierte Chronologie mit Zusatzinformationen und weiteren Quellenverweisen auf frauenmachengeschichte.at.

Olympe de Gouges
Olympe de Gouges