„Acht Stunden aber wollen wir Mensch sein“ – Otto Bauer
In den Fabriken war im 19. Jahrhundert eine tägliche Arbeitszeit von 12 Stunden oder mehr zur Norm geworden. So begannen sich Gewerkschaften, erst in Großbritannien und Australien, später auch in vielen anderen Teilen der Welt, für die Einführung des 8-Stunden Tages einzusetzen. Der britische Sozialreformer Robert Owen prägte in den 1830er Jahren den Slogan „Acht Stunden arbeiten, acht Stunden schlafen und acht Stunden Freizeit und Erholung“. In Melbourne konnten 1856 die Steinmetze und Gebäudearbeiter zum ersten Mal offiziell den Achtstundentag bei vollem Lohnausgleich erkämpfen. In Chicago kam es um den 1. Mai 1886 zu Massenstreiks für eine Arbeitszeitverkürzung die zu gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen ArbeiterInnen und Polizei führten, im Zuge derer Dutzende Menschen getötet wurden. In Gedenken an dieses, als „Haymarket Riot“ in die Geschichte eingegangene Ereignis, wurde von der Zweiten Internationale 1889 der 1. Mai zum „Kampftag der Arbeiterbewegung“ ausgerufen und seither immer stark mit der Forderung nach dem Achtstundentag in Verbindung gebracht.
Ab 1885 galt in österreichischen Fabriken der 11-Stunden-Tag, ein Arbeitsverbot für Kinder unter 14 Jahren, sowie ein Nachtarbeitsverbot für Frauen und Jugendliche. 1906 mussten in Österreich noch 90 Prozent der FabriksarbeiterInnen täglich neun bis elf Stunden arbeiten. Nach der Gründung der Ersten Republik 1918 wurde neben anderen Verbesserungen im Arbeits- und Sozialrecht, unter federführender Leitung des sozialdemokratischen Gewerkschafters und Staatssekretärs für soziale Fürsorge, Ferdinand Hanusch, der Achtstundentag – zu Beginn als Provisorium für Fabrikarbeiter – gesetzlich verankert. In der Zweiten Republik wurde die Wochenarbeitszeit schrittweise erst von 48 auf 45, später auf 40 und in einzelnen Branchen gar auf 38 Stunden begrenzt.