Sozialgesetze Hanusch

Der Gewerkschafter Ferdinand Hanusch (1866-1923) wurde nach der Ausrufung der Ersten Republik zunächst Staatssekretär für soziale Fürsorge und schließlich Staatssekretär für soziale Verwaltung (bis 1920).

Das in dieser Zeit von ihm geschaffene soziale Reformwerk kann bereits als eine Grundlage für den modernen Sozialstaat betrachtet werden. Insbesondere kam es in dieser kurzen Zeit zu den folgenden Maßnahmen:

  • Einführung einer Arbeitslosenunterstützung
  • Einführung des achtstündigen Arbeitstag
  • Beschränkung der Arbeitszeit für Frauen und Jugendliche auf 44 Wochenstunden
  • Einführung des Urlaubsanspruchs für ArbeitnehmerInnen
  • Anerkennung von Kollektivverträgen (Einigungsämter)
  • Verankerung der Mitbestimmung am Arbeitsplatz (Betriebsrätegesetz)
  • Gründung der Kammer für Arbeiter und Angestellte