Fristenlösung

Das Selbstbestimmungsrecht der Frau über ihren Körper

Bereits seit den Anfangstagen der linken Frauenbewegung war die die Forderung nach Selbstbestimmung über den eigenen Körper und damit einhergehend das Recht auf Schwangerschaftsabbruch ein zentrales Anliegen. So findet sich bereits im Linzer Programm der Sozialdemokratischen Arbeiterpartei von 1926 die Forderung nach einer Legalisierung. Der Oberste Gerichtshof entschied bereits 1922, dass eine Abtreibung straffrei bleiben müsse, wenn ein Risiko für das Leben der Schwangeren besteht. Nachdem die SPÖ-Regierung unter Bruno Kreisky 1971 einen Gesetzesentwurf vorlegte, der einen Schwangerschaftsabbruch genehmigte, wenn „besonders berücksichtigungswürdige Gründe“ vorlagen, kam es 1973 im Nationalrat zum Beschluss der Fristenlösung. Im Nationalrat wurde die Vorlage am 29. November 1973 mit 93 zu 88 Stimmen beschlossen. Die Abgeordneten der SPÖ setzten den §97 StGB gegenüber der rechtskonservativen Opposition aus ÖVP und FPÖ und dem Widerspruch der katholischen Kirche durch und ermöglichten somit einen legalen Abbruch innerhalb der ersten drei Schwangerschaftsmonate.

Demonstration: Frauen demonstrieren für Gleichberechtigung und Abtreibung auf der Mariahilferstrasse am 7.5.1971
Demonstration: Frauen demonstrieren für Gleichberechtigung und Abtreibung auf der Mariahilferstrasse am 7.5.1971