Christian Broda

Justizminister (1960-1966 und 1970-1983)

Christian Broda wurde am 12. März 1916 in Wien geboren. In seiner Jugend war er Mitglied der Vereinigung sozialistischer Mittelschüler und der sozialistischen Jugendbewegung. Broda wurde wegen seiner Beteiligung am Österreichischen Bürgerkrieg 1934 „wegen kommunistischer Betätigung“ in politische Haft genommen, nach seiner Freilassung begann er sein Jusstudium. Bereits während seines Jusstudiums war Broda Mitglied des Vorstandes der Vereinigung Sozialistischer Juristen.
Von 1957 bis 1959 war Broda im Bundesrat und von 1959 bis 1983 Abgeordneter zum Nationalrat. Christian Broda wurde bereits im Jahre 1960 Justizminister im dritten Kabinett von Julius Raab. Schon in jener Zeit setzt er sich für einen humaneren Strafvollzug ein. So bringt er 1968 die Aufhebung der Todesstrafe durch den Nationalrat. Von 1970 bis 1983, in der Ära Kreisky, wurde er erneut Justizminister in der SPÖ-Alleinregierung.

Mit Christian Broda wird vor allem die große Reform des Familienrechts 1975 verbunden: Diese umfasste u.a. die Neuordnung der Rechtsstellung unehelicher Kinder, die Gleichstellung von Mann und Frau im bürgerlichen Recht sowie die Neuordnung des Kindschaftsrechtes.

1975 wird die Strafbarkeit der Homosexualität, der Ehestörung und Amtsbeleidigung aufgehoben sowie die Fristenregelung zum Schwangerschaftsabbruch verabschiedet. Er reformierte das Konsumentenschutzgesetz und die Sachwalterschaft für Menschen mit Behinderung. Kurz vor seinem Tod erhielt er den Menschenrechtspreis des Europarats.

Am 1. Februar 1987 starb Christian Broda in Wien und wurde in einem Ehrengrab auf dem Wiener Zentralfriedhof beigesetzt. 2008 wurde in Wien Mariahilf (6. Bezirk) im Kreuzungsbereich Mariahilfer Gürtel und Mariahilfer Straße der Christian-Broda-Platz nach dem größten österreichischen Rechtsreformer benannt.

Christian Broda (Foto: VGA)
Christian Broda (Foto: VGA)